Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
Wer Tiere betäubungslos Schlachten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Für das betäubungslose Schlachten ("Schächten") aus religiösen Gründen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Voraussetzungen sind, dass
- das betäubungslose Schlachten zur Einhaltung religiöser Riten oder Speisevorschriften notwendig ist,
 - die durchführenden Personen die erforderliche Sachkunde besitzen und
 - die Schlachtstätte die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
 
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Der schriftliche Antrag zum Schächten muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers,
 - Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die die Schächtung vornimmt,
 - Angaben zum Personenkreis, für den geschächtet werden soll (zum Beispiel Glaubensgemeinschaften, Einzelpersonen),
 - Beschreibung der religiösen Vorschriften zum Schächten,
 - Art und Anzahl der Tiere, die geschächtet werden sollen,
 - Schächtungszeitraum,
 - Ort der Schächtung,
 - Geräte, die zur Schächtung verwendet werden,
 - Verbleib des Fleisches,
 - Erklärung, dass das Fleisch nur an Personen abgegeben wird, die sich an zwingende religiöse Vorschriften zum Schächten halten müssen,
 - Beschreibung des religiös vorgeschriebenen Schächtungsablaufs und
 - Angaben darüber, wie tierschutzrechtliche Bestimmungen beim Schächtungsablauf eingehalten werden.
 
Informationen zum Tierschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
 - Bootszeugnis: Vermietung von Booten
 - Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
 - Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Zulassung
 - Vermittlungsgeschäfte (Handeln und Makeln) Genehmigung
 
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 202 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
								Stettiner Straße 30
								25746 Heide
							0481 97-9350
0481 97-9355
veterinaerwesen[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein






