Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis
Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis
Wer Tiere schlachten oder im Zusammenhang hiermit betäuben möchte, muss gegenüber der zuständigen Behörde die dafür notwendige Sachkunde nachweisen.
Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit
- schlachten oder
- im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder
- betäuben will,
bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde.
Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen ist.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Keine
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Ausbildungszeugnisse,
- gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen und
- Personalausweis.
Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein".
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
- Baulicher Brandschutz: Prüfingenieurin/Prüfingenieur- Anerkennung
- Chemikalien: Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Einreihung von Handelsklassen und Gewichtsfeststellung von Fleisch: Anerkennung von Sachverständigen
- Erd- und Grundbau: Prüfsachverständige / Prüfsachverständiger - Anerkennung
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 202 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel:
0481 97-9350
|
Fax:
0481 97-9355
E-Mail:
veterinaerwesen[at]dithmarschen.de
Web:
www.dithmarschen.de/
Öffnungszeiten:
Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr