Sterbefall anzeigen
Sterbefall anzeigen
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
- Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
- Nachweis über den letzten Wohnsitz und
- ärztliche Bescheinigung über den Tod.
§ 28-31 PstG
Ansprechpartner
Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 430 - Standesamt
Mittelstraße 1
25709 Marne
+49 4851 9596-6431
standesamt[at]marne-nordsee.de
Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bürgerbüro Friedrichskoog:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Frau Carmen Doose
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 430 - Standesamt
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04851 95966431
info[at]amt-marne-nordsee.de
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Zi. 2-17
Frau Nicole Fieles
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 430 - Standesamt
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Frau Stephanie Schultz
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 430 - Standesamt
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Zi. 2-17
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







