Anliegerbescheinigung beantragen
Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Kurztext
Als auf Bundesrecht zurückgehende Abgaben kommen für ein Grundstück in Betracht:
- Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen nach den §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 ff. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG).
die zuständige Gemeinde
Zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Ansprechpartner
Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 320 - Stadt- und Regionalentwicklung, Bauleitplanung
Alter Kirchhof 4 - 5
25709 Marne
+49 4851 9596-48
bauamt[at]amt-marne-nordsee.de
Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bürgerbüro Friedrichskoog:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Frau Gudrun Jörs
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 320 - Stadt- und Regionalentwicklung, Bauleitplanung
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04851 959648
info[at]amt-marne-nordsee.de
Zimmer:
Zi. 1-23
Herr Klaus Maaßen
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 320 - Stadt- und Regionalentwicklung, Bauleitplanung
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04851 959647
info[at]amt-marne-nordsee.de
Zimmer:
Zi. 1-26
Frau Yvonne Schimmel-Kraski
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 320 - Stadt- und Regionalentwicklung, Bauleitplanung
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04851 959649
info[at]amt-marne-nordsee.de
Zimmer:
Zi. 1-23
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein






