Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Gefährliche Hunde: Zuchtverbot

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

 

§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).

§ 15 HundeG

 


Ansprechpartner

Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice

Mittelstraße 1
25709 Marne
+ 49 4851 9596-41
ordnungsamt[at]amt-marne-nordsee.de

Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bürgerbüro Friedrichskoog:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Auszeichnungen & Mitgliedschaften

Kontakt

Öffnungszeiten