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Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

Auf Antrag kann ein Gewerbebetrieb bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne Stellvertreter fortgeführt werden.

Nach dem Tode einer/eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung

  • des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners,
  • des minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit oder
  • des Nachlassverwalters, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers

in der Regel nur durch einen nach § 45 der Gewerbeordnung befähigten Stellvertreter betrieben werden.

Auf Antrag kann die zuständige Behörde gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne einen Stellvertreter betrieben wird.

Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk, Gastgewerbe) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.

 

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

 


Ansprechpartner

Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice

Mittelstraße 1
25709 Marne
+ 49 4851 9596-41
ordnungsamt[at]amt-marne-nordsee.de

Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bürgerbüro Friedrichskoog:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Frau Birgit Moll

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice

Herr Matthias Peters

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice

Frau Birgit Moll

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice

Herr Matthias Peters

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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