Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
Auf Antrag kann ein Gewerbebetrieb bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne Stellvertreter fortgeführt werden.
Nach dem Tode einer/eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung
- des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners,
- des minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit oder
- des Nachlassverwalters, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers
in der Regel nur durch einen nach § 45 der Gewerbeordnung befähigten Stellvertreter betrieben werden.
Auf Antrag kann die zuständige Behörde gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne einen Stellvertreter betrieben wird.
Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk, Gastgewerbe) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
- Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
- Fluglehrer / Fluglehrerin - Erlaubnis
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Ansprechpartner
Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice
Mittelstraße 1
25709 Marne
+49 4851 9596-6400
ordnungsamt[at]amt-marne-nordsee.de
Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bürgerbüro Friedrichskoog:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Frau Birgit Moll
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice
Kontakt herunterladen
04851 95966400
info[at]amt-marne-nordsee.de
Zimmer:
Zi. 2-12
Herr Matthias Peters
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice
Kontakt herunterladen
04851 95966410
info[at]amt-marne-nordsee.de
Zimmer:
Zi. 2-13
Frau Birgit Moll
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice
Kontakt herunterladen
04851 95966400
info[at]amt-marne-nordsee.de
Zimmer:
Zi. 2-12
Herr Matthias Peters
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice
Kontakt herunterladen
04851 95966410
info[at]amt-marne-nordsee.de
Zimmer:
Zi. 2-13
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







