Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpartner
Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice
Mittelstraße 1
25709 Marne
+ 49 4851 9596-41
ordnungsamt[at]amt-marne-nordsee.de
Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bürgerbüro Friedrichskoog:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Frau Birgit Moll
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice
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04851 959641
info[at]amt-marne-nordsee.de
Zimmer:
Zi. 2-12
Herr Matthias Peters
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice
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04851 959626
info[at]amt-marne-nordsee.de
Zimmer:
Zi. 2-13
Frau Marie Schlund
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice
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04851 959627
info[at]amt-marne-nordsee.de
Zimmer:
Zi. 2-12
Herr Oke Urthel
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice
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04851 959678
info[at]amt-marne-nordsee.de
Zimmer:
Zi. 2-4
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein