Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
 - Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
 - Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
 - Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
 - Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
 
Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.
Keine
Ansprechpartner
Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 420 - Einwohnerservice
								Alter Kirchhof 4 - 5
								25709 Marne
							+49 4851 9596-36
info[at]amt-marne-nordsee.de
								Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bürgerbüro Friedrichskoog:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
							
Frau Kristin Kurzhals
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 420 - Einwohnerservice
Kontakt herunterladen
04851 9596-36
04851 9596-23
info[at]amt-marne-nordsee.de
Zimmer:
					Zi. 2-15
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein






