Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.
Keine
Ansprechpartner
Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 420 - Einwohnerservice
Alter Kirchhof 4 - 5
25709 Marne
+49 4851 9596-36
info[at]amt-marne-nordsee.de
Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bürgerbüro Friedrichskoog:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Frau Kristin Kurzhals
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 420 - Einwohnerservice
Kontakt herunterladen
04851 9596-36
04851 9596-23
info[at]amt-marne-nordsee.de
Zimmer:
Zi. 2-15
Frau Kristin Kurzhals
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 420 - Einwohnerservice
Kontakt herunterladen
04851 9596-36
04851 9596-23
info[at]amt-marne-nordsee.de
Zimmer:
Zi. 2-15
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein