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Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen

Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).

Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

  • Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
  • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.

Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.

 

Keine

 


Ansprechpartner

Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 420 - Einwohnerservice

Alter Kirchhof 4 - 5
25709 Marne
+49 4851 9596-36
info[at]amt-marne-nordsee.de

Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bürgerbüro Friedrichskoog:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Frau Kristin Kurzhals

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 420 - Einwohnerservice

Kontakt herunterladen
04851 9596-36
04851 9596-23
info[at]amt-marne-nordsee.de
Zimmer: Zi. 2-15

Frau Kristin Kurzhals

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 420 - Einwohnerservice

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04851 9596-36
04851 9596-23
info[at]amt-marne-nordsee.de
Zimmer: Zi. 2-15

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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