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Hunde: anmelden / abmelden

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

 

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 


Ansprechpartner

Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 230 - Öffentliche Abgaben

Alter Kirchhof 4 - 5
25709 Marne
+49 4851 9596-6230
info[at]amt-marne-nordsee.de

Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bürgerbüro Friedrichskoog:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Frau Anna-Lena Helm

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 230 - Öffentliche Abgaben

Frau Lenja Möller

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 230 - Öffentliche Abgaben

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04851 95966232
Zimmer: Zi. 1-05

Frau Agnes Tüchsen

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 230 - Öffentliche Abgaben

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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