Hunde: anmelden / abmelden
Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt
- Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Friedrichskoog
- Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Helse
- Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Marnerdeich
- Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Neufeld
- Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Ramhusen
- Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Schmedeswurth
- Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Trennewurth
- Hundesteuer Abmeldung Stadt Marne
- Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt
- Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Friedrichskoog
- Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Helse
- Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Marnerdeich
- Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Neufeld
- Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Ramhusen
- Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Schmedeswurth
- Hundesteuer Anmeldung Gemeinde Trennewurth
- Hundesteuer Anmeldung Stadt Marne
Ansprechpartner
Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 230 - Öffentliche Abgaben
Alter Kirchhof 4 - 5
25709 Marne
+49 4851 9596-56
info[at]amt-marne-nordsee.de
Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bürgerbüro Friedrichskoog:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







