Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie anschließend Ihren Familienstand im Melderegister ändern lassen.
Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.
Kurztext
Änderung des Familienstands im Melderegister nach einer Eheschließung im Ausland
Antragstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen notwendig
Voraussetzungen:
Mindestens eine Person in Deutschland gemeldet
Rechtsgültige Eheschließung im Ausland
Anerkennung der Ehe nach deutschem Recht
Benötigte Unterlagen:
Nachweis der Ehe: Heiratsurkunde oder rechtskräftiger Beschluss (Original oder beglaubigte Kopie)
Identitätsnachweis
Falls Unterlagen nicht auf Deutsch: Offizielle Übersetzung erforderlich
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.
Voraussetzungen
Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.
Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.
Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)
Identitätsnachweis
Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde
Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
§ 3 Abs. 1 Nr. 14 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 6 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Ansprechpartner
Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 211 Bürgerdienste und Standesamt
Bahnhofstraße 23
25767 Albersdorf
+49 4832 6065-0
info[at]mitteldithmarschen.de
Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Meldorf
montags: 07:00 - 12:00 Uhr
dienstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
mittwochs: geschlossen
donnerstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00: 18:00 Uhr
freitags: 07:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Albersdorf
montags: 08:00 - 12:00 Uhr
dienstags: 08:00 - 12:00 Uhr
mittwochs: geschlossen
donnerstags: 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00: 17:00 Uhr
freitags: 08:00 - 12:00 Uhr
Trotz wieder vollständig geöffneter Türen ist weiterhin für Dienstleistungen im Bürgerbüro eine Terminvereinbarung vorab notwendig.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







