Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Wer eine Gaststätte betreibt, dem können jederzeit Auflagen, z.B. zum Gesundheitsschutz, erteilt werden.
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze
- der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
- der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
- gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit
erteilt werden.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 210 Ordnung und Soziales
Roggenstraße 14
25704 Meldorf
+49 4832 6065-0
+49 4832 6065-215
info[at]mitteldithmarschen.de
Servicezeiten und direkte telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Durchwahl
montags bis donnerstags
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
freitags:
08:00 bis 12:00 Uhr
Die Telefonzentrale ist zu folgenden Zeiten zu erreichen:
montags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr
dienstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
donnerstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
freitags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein