Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Die Ordnungsbehörden können bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung jederzeit den Betrieb von erlaubnisfreien Gaststätten untersagen.
Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
- Fahrlehrerlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Kommunalaufsicht
- Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
- Wirtschaftsakteur von Medizinprodukten und/oder In-vitro-Diagnostika registrieren
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Ansprechpartner
Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 210 Ordnung und Soziales
Roggenstraße 14
25704 Meldorf
+49 4832 6065-0
+49 4832 6065-215
info[at]mitteldithmarschen.de
Servicezeiten und direkte telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Durchwahl
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Die Telefonzentrale ist zu folgenden Zeiten zu erreichen:
montags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr
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freitags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein