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Hundekot entsorgen

Wenn Sie mit Ihrem Hund in der Stadt spazieren gehen, sind Sie verpflichtet, dessen Hinterlassenschaften sofort zu entfernen.

Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Hundekot auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen selbst entsorgen. Viele Städte und Gemeinden unterstützen Sie dabei, indem sie kostenlose Hundekotbeutel in speziellen Spendern bereitstellen.

Kurztext

  • Hundekot auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen muss selbst entsorgt werden.
  • Viele Kommunen stellen dafür kostenlose Hundekotbeutel bereit.

 

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen

 

Um den Hundekot ordnungsgemäß zu entsorgen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Führen Sie beim Spaziergang immer einen Hundekotbeutel mit sich. Diese sind im Handel erhältlich oder werden teilweise kostenlos von Kommunen bereitgestellt.
  • Heben Sie den Kot Ihres Hundes mit einem Hundekotbeutel auf und verschließen Sie den Beutel sicher.

Entsorgen Sie den verschlossenen Beutel in einem Restmülleimer oder öffentlichen Abfallbehälter.

 

Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Mitarbeitenden der zuständigen Ordnungsbehörde dürfen in diesem Fall die Person, die den Hund führt, anhalten und deren Personalien aufnehmen.

Informationen zur privaten Hundehaltung auf dem Landesportal Schleswig-Holstein

 


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Roggenstraße 14
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+49 4832 6065-215
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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