Leichenpass: Ausstellung
Leichenpass: Ausstellung
Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass erforderlich sein.
Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass beantragt werden.
Ein Leichenpass ist innerhalb Deutschlands nur dann erforderlich, wenn das Ziel-Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt. Bei Beförderung von Leichen aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach oder durch Schleswig-Holstein reicht das Mitführen einer Todesbescheinigung oder einer Sterbeurkunde aus.
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Leichenpasses ist, dass die standesamtliche Beurkundung des Todes vorliegt und die Möglichkeit der Bestattung am Bestimmungsort nachgewiesen wird.
Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) des Sterbeortes.
Regionale Hinweise
Wenden Sie sich bitte mit diesem Anliegen ausschließlich an das Standesamt Meldorf, Roggenstraße 14, 25704 Meldorf.
- Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung,
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen,
- solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt: Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist,
- bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person: Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Ansprechpartner
Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 211 Bürgerdienste und Standesamt
Bahnhofstraße 23
25767 Albersdorf
+49 4832 6065-0
info[at]mitteldithmarschen.de
Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Meldorf
montags: 07:00 - 12:00 Uhr
dienstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
mittwochs: geschlossen
donnerstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00: 18:00 Uhr
freitags: 07:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Albersdorf
montags: 08:00 - 12:00 Uhr
dienstags: 08:00 - 12:00 Uhr
mittwochs: geschlossen
donnerstags: 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00: 17:00 Uhr
freitags: 08:00 - 12:00 Uhr
Trotz wieder vollständig geöffneter Türen ist weiterhin für Dienstleistungen im Bürgerbüro eine Terminvereinbarung vorab notwendig.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein