Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen
Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen
Wenn Sie umziehen, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.
Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. Dabei wird der Chip auf dem Personalausweis geändert sowie ein Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.
Kurztext
- Adressänderung muss im Personalausweis eingetragen werden
- Änderung muss binnen 2 Wochen nach Einzug in die neue Hauptwohnung erfolgen
- neue Adresse wird auf das Datenfeld "Anschrift" geklebt und im Chip geändert
- Änderung online möglich, wenn die Kommune eine Elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Regionale Hinweise
Im Bereich des Amtes Mitteldithmarschen können Sie sich mit diesem Anliegen wohnortunabhängig an jedes Bürgerbüro wenden.
- Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
- Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.
- Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
- Wenn Ihre Gemeinde die Ummeldung als digitale Leistung (elektronische Wohnsitzanmeldung) anbietet, können Sie auch diese nutzen. Bei der digitalen Ummeldung werden die auf dem Chip gespeicherten Adressdaten digital aktualisiert. Den Aufkleber für Ihren Personalausweis erhalten Sie per Post.
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Hauptwohnung ändern lassen.
Es fallen keine Kosten an.
- gültiger Personalausweis
- aktuelle Meldebestätigung
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Ansprechpartner
Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 211 Bürgerdienste und Standesamt
Bahnhofstraße 23
25767 Albersdorf
+49 4832 6065-0
info[at]mitteldithmarschen.de
Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Meldorf
montags: 07:00 - 12:00 Uhr
dienstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
mittwochs: geschlossen
donnerstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00: 18:00 Uhr
freitags: 07:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Albersdorf
montags: 08:00 - 12:00 Uhr
dienstags: 08:00 - 12:00 Uhr
mittwochs: geschlossen
donnerstags: 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00: 17:00 Uhr
freitags: 08:00 - 12:00 Uhr
Trotz wieder vollständig geöffneter Türen ist weiterhin für Dienstleistungen im Bürgerbüro eine Terminvereinbarung vorab notwendig.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein