Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Schiedsverfahren beantragen

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.

Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.

In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Regionale Hinweise

I. Schiedsamtsbezirk Meldorf

 

Zuständig für die Stadt Meldorf sowie die amtsangehörigen Gemeinden Bargenstedt, Barlt, Busenwurth, Elpersbüttel, Epenwöhrden, Gudendorf, Krumstedt, Nindorf, Nordermeldorf, Odderade, Sarzbüttel, Windbergen und Wolmersdorf.

 

Schiedsfrau Dr. Judith Arlt, Schleswiger Straße 7, 25704 Meldorf, 04832/6003833

Stellv. Schiedsmann Bernd Perthun, Südfall 10, 25704 Meldorf, 04832/5172

 

II. Schiedsamtsbezirk Albersdorf

 

Zuständig für die Gemeinden Albersdorf, Arkebek, Bunsoh, Immenstedt, Offenbüttel, Osterrade, Schafstedt, Schrum, Tensbüttel-Röst und Wennbüttel.

 

Schiedsfrau Kerstin Kramer, Mühlenstraße 12, 25767 Albersdorf, 04835/9712974

Stellv. Schiedsmann Günther Schadte, Schulweg 9, 25725 Schafstedt,  04805/995474

 

 

 

Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.

 

Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.
Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.

 

Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).

SchO

 

Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).

Streitschlichtung

BDS

 


Ansprechpartner

Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 200 Allgemeine Verwaltung

Roggenstraße 14
25704 Meldorf
+49 4832 6065-0
+49 4832 6065-215
info[at]mitteldithmarschen.de

Servicezeiten und direkte telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Durchwahl
montags bis donnerstags
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
freitags:
08:00 bis 12:00 Uhr

Die Telefonzentrale ist zu folgenden Zeiten zu erreichen:
montags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr
dienstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
donnerstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
freitags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Auszeichnungen & Mitgliedschaften

Kontakt

Öffnungszeiten