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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.

Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.

Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.

 

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).

 

Regionale Hinweise

Berechtigte Schülerinnen und Schüler im Kreis Dithmarschen, eine Fahrkarte zu erhalten:

Auf Antragstellung erhalten Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Klassenstufen fünf bis dreizehn der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, des Berufsbildungszentrums Dithmarschen (BBZ), der Freien Waldorfschule Wöhrden und der Förderzentren mit Wohnsitz  im Kreis Dithmarschen ein für sie kostenfreies Deutschland-Ticket.

 

OLAV - das neue Online Antragsverfahren ab dem Schuljahr 2024/2025

Ab dem Schuljahr 24/25 wird für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Dithmarschen ein neues einheitliches Online-Verfahren (OLAV) zur Beantragung von Schülerfahrkarten eingeführt.

Das Verfahren wird für den Kreis Dithmarschen zum SJ 24/25 durch die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg übernommen. Die Antragstellung kann seit dem 27. Mai 2024 online unter https://www.ticket-olav.de  möglich.

 

Weitere Informationen finden Sie beim Kreis Dithmarschen unter: https://www.dithmarschen.de/themen/mobilitaet/schuelerbefoerderung

 

§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).

§ 114 SchulG - Schülerbeförderung

 

Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.

 


Ansprechpartner

Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 212 Bildung

Roggenstraße 14
25704 Meldorf
+49 4832 6065-0
+49 4832 6065-215
info[at]mitteldithmarschen.de

Servicezeiten und direkte telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Durchwahl
montags bis donnerstags
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
freitags:
08:00 bis 12:00 Uhr

Die Telefonzentrale ist zu folgenden Zeiten zu erreichen:
montags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr
dienstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
donnerstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
freitags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr

Kreis Dithmarschen - SVG - Südwestholstein ÖPNV Verwaltungsgemeinschaft

Ochsenzoller Straße 147
22848 Norderstedt
040 309850-98
040 309850-81
j.pusch[at]svg-suedwestholstein.de

Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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