Veränderungssperren
Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:
- bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
- Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage einreichen
Ansprechpartner
Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 100 Bauverwaltung
Roggenstraße 14
25704 Meldorf
+49 4832 6065-0
+49 4832 6065-215
info[at]mitteldithmarschen.de
Servicezeiten und direkte telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Durchwahl
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







