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Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen

Wer eine Tankstelle errichten, betreiben oder Änderungen an ihr vornehmen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Für die Errichtung (Montage, Installation) und den Betrieb sowie wesentliche Änderungen (Bauart oder Betriebsweise) einer Tankstelle benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Tankstellen sind sogenannte „überwachungsbedürftige Anlagen“ die nach dem Stand der Technik montiert, installiert und betrieben werden müssen.

Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und jederzeit beschränkt, befristet sowie mit Auflagen verbunden werden.

 

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

 

Die Erlaubnis ist schriftlich zu beantragen, einschließlich aller für die Beurteilung der Anlage notwendigen Unterlagen, unter anederem der gutachterlichen Äußerung einer zugelassenen Überwachungsstelle.

 

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

 


Ansprechpartner

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz

Bei der Lohmühle 62
23554 Lübeck, Hansestadt
0451 317501-0
0451 31701-210
arbeitsschutz[at]lasg.landsh.de

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz

Oelixdorfer Straße 2
25524 Itzehoe
04821 66-0
04821 66-2807
arbeitsschutz[at]lasg.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/lasg_node

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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