Veränderungssperren
Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Städteplanung-
+49 481 6850-0
staedteplanung[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-3-bau-planung.html
Postanschrift:
Postelweg 1
25746
Heide
Besuchszeiten
Fachbereich 3 - Bau und Planung:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
(sowie nach besonderer Vereinbarung.)
Wichtiger Hinweis:
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Frau Larissa Heyer-Lüders
Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Städteplanung-
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+49 481 6850-628
larissa.heyer[at]stadt-heide.de
Zimmer:
002
Frau Marielle Karstens
Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Städteplanung-
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+49 481 6850-622
marielle.karstens[at]stadt-heide.de
Zimmer:
007
Herr Marc Kröger
Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Städteplanung-
Frau Nane Christin Thode
Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Städteplanung-
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+49 481 6850-621
nanechristin.thode[at]stadt-heide.de
Zimmer:
016
Herr Thore Westphalen
Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Städteplanung-
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+49 481 6850-623
thore.westphalen[at]stadt-heide.de
Zimmer:
007
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein