Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren
Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises aktivieren? Dies können Sie online mit Hilfe Ihrer Informationen aus dem PIN-Brief oder bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie 16 Jahre und älter sind, können Sie den Online-Ausweis selbst aktivieren. Die dafür erforderliche PIN und alle Informationen dazu erhalten Sie bei der Antragstellung in dem sogenannten "PIN-Brief". Später können Sie die PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Dies können Sie beim Abholen des Ausweises erledigen sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp.
Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie diese in Ihrem zuständigen Bürgeramt aktivieren lassen. Ein Zurücksetzen Ihres PIN ist ebenfalls bei Ihrem zuständigen Bürgeramt möglich.
Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:
- Die Anmeldung Ihrer Wohnung online erledigen
- Eine Meldebescheinigung online kostenlos beantragen
- BAföG online beantragen,
- Ihre SIM-Karte online aktivieren,
- Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und
- die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen.
Kurztext
- elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung
- Online-Ausweisen ist durch Chip in Ausweiskarte möglich
- Bürgerinnen und Bürger können digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online erledigen
- Chip ist in allen Personalausweisen vorhanden
- Online-Ausweisen ist mit jedem Personalausweis möglich, wenn der Online-Ausweis aktiviert ist
- seit Juli 2017 ist der Online-Ausweis standardmäßig in neu ausgestellten Ausweisen aktiviert
- einsatzbereit wird der Online-Ausweis durch Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN, das erfolgt durch Ausweisinhaberin oder Ausweisinhaber selbst
- Aktivierung bei vor Juli 2017 ausgestellten Ausweisen notwendig, sofern nicht bei Abholung oder später erfolgt
- Aktivierung nicht möglich, wenn die Person unter 16 Jahre alt ist
- Online-Ausweis kann bei dem zuständigen Bürgeramt aktiviert werden
- zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
- Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten "PIN-Brief" per Post.
- Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp, möglich.
Wenn Sie nachträglich Ihre PIN zurücksetzen oder neu beantragen möchten, dann können Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zuständigen Bürgeramt setzen lassen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Wenn die PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung ca. 5 Minuten..
Es fallen keine Kosten an.
- Personalausweis
- AusweisApp und NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
- selbstgewählte, sechsstellige PIN
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt
Kirchspielsweg 6
25746 Heide
Tel:
+49 481 605-0
|
Fax:
+49 481 605-70
E-Mail:
info[at]amt-heider-umland.de
Web:
www.amt-heider-umland.de
Postanschrift:
Postfach
1126
25731
Heide
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Sprechzeiten Asylbewerberbetreuung:
Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 11.00 Uhr
Telefonische Wohngeld-Anfragen:
Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt)
Tel:
0481 60552
E-Mail:
jennifer.daus[at]amt-heider-umland.de
|
Zimmer:
E.18
Mitarbeiter (Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt)
Tel:
0481 605-53
E-Mail:
georgius[at]amt-heider-umland.de
|
Zimmer:
E.19