Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
Reisegewerbetreibende können bei der zuständigen Stelle Ausnahmen von den im Reisegewerbe verbotenen Tätigkeiten beantragen.
Im Reisegewerbe sind verschiedene, in der Gewerbeordnung (GewO) festgelegte Tätigkeiten verboten. Diese Verbote dienen dem Verbraucherschutz und der Vermeidung strafbarer Handlungen. Zu ihnen gehören zum Beispiel:
- der Vertrieb von Giften und gifthaltigen Waren, elektromedizinischen Geräten, Wertpapieren,
- das Anbieten (Feilbieten) und der Ankauf von Edelsteinen, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen (zugelassen sind Silberschmuck bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro und Waren mit Silberauflagen) oder
- die Vermittlung von Darlehen.
Wenn keine Gefährdung der Allgemeinheit, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu befürchten ist, können Ausnahmen von den Beschränkungen zugelassen werden.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Ausnahmezulassung durch die örtliche Behörde ist mit dem Vorbehalt des Widerrufs und für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren möglich, wenn sich aus der Person des Antragstellers oder aus sonstigen Umständen keine Bedenken ergeben.
Die Gebühr beträgt derzeit 60,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handelsregsiter-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregister-Auszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/ Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen
- Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt
Kirchspielsweg 6
25746 Heide
Tel:
+49 481 605-0
|
Fax:
+49 481 605-70
E-Mail:
info[at]amt-heider-umland.de
Web:
www.amt-heider-umland.de
Postanschrift:
Postfach
1126
25731
Heide
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Sprechzeiten Asylbewerberbetreuung:
Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 11.00 Uhr
Telefonische Wohngeld-Anfragen:
Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt)
Tel:
0481 60552
E-Mail:
jennifer.daus[at]amt-heider-umland.de
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E.18
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
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