Wohnungssicherung Beratung
Wohnungssicherung Beratung
Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.
Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.
Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt beziehungsweise Sozialamt).
Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm Soziale Stadt Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.
Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.
Investitionsbank Schleswig-Holstein - Förderprogramm Soziale Stadt
Diakonisches Werk Schleswig-Holstein - Wohnungslosenhilfe
- Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung oder Scheidung
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt
Kirchspielsweg 6
25746 Heide
Tel:
+49 481 605-0
|
Fax:
+49 481 605-70
E-Mail:
info[at]amt-heider-umland.de
Web:
www.amt-heider-umland.de
Postanschrift:
Postfach
1126
25731
Heide
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Sprechzeiten Asylbewerberbetreuung:
Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 11.00 Uhr
Telefonische Wohngeld-Anfragen:
Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt)
Tel:
0481 605-54
E-Mail:
reinald.marsau[at]amt-heider-umland.de
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Zimmer:
E.26