Automatensteuer
Automatensteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.
Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Steueramt).
Die notwendigen Vordrucke/Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
- Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet Erteilung im Einzelfall beantragen
- Hunde: anmelden / abmelden
- Reisegewerbekarte beantragen
Ansprechpartner
Fachbereich 2 - Fachdienst Steuern und Abgaben
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Frau Lynn Eckert
Mitarbeiter Fachbereich 2 - Fachdienst Steuern und Abgaben
Kontakt herunterladen
04834 909294
lynn.eckert[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 009 // EG
Frau Carola Ohlwein
Mitarbeiter Fachbereich 2 - Fachdienst Steuern und Abgaben
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04834 909294
carola.ohlwein[at]amt-buesum-wesselburen.de
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







