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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)

Wer eine Gaststätte betreibt, dem können jederzeit Auflagen, z.B. zum Gesundheitsschutz, erteilt werden.

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze

  • der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
  • der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
  • gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit

erteilt werden.

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

 

§ 5 Gaststättengesetz (GastG)

§ 5 GastG

 


Ansprechpartner

Amt Büsum-Wesselburen

Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
04834 909-200
04834 3415
info[at]amt-buesum-wesselburen.de
www.amt-buesum-wesselburen.de/

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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