Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Die Ordnungsbehörden können bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung jederzeit den Betrieb von erlaubnisfreien Gaststätten untersagen.
Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
- Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Die Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Wiederbestellung
- Versteigerung anzeigen
Ansprechpartner
Amt Büsum-Wesselburen
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
04834 909-200
04834 3415
info[at]amt-buesum-wesselburen.de
www.amt-buesum-wesselburen.de/
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
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24114 Kiel
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www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein