Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
- Gefährliche Hunde: Erlaubnis für die Haltung, Leinenzwang
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- Hundesteuer bezahlen
- Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung - Anzeige
Ansprechpartner
Amt Büsum-Wesselburen
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
04834 909-200
04834 3415
info[at]amt-buesum-wesselburen.de
www.amt-buesum-wesselburen.de/
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein