Kommunale Ehrung erhalten
Kommunale Ehrung erhalten
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein. So kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische, soziale oder künstlerische Verdienste handeln.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt traditionell eine besonders herausgehobene Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich hier um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche, noch lebende Personen verliehen werden.
Besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts nicht verbunden.
Städte und Gemeinden können in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und zum Beispiel eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen.
An die zuständige Gemeinde- oder Stadtvertretung.
Zusätzlich zu kommunalen Satzungen können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem die Schleswig-Holstein-Medaille, die Landes-Ehrenbürgerschaft, der Stark-Preis oder die Ehrentafel und nicht zuletzt der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
Ansprechpartner
04 - Fachbereich 1 - Haupt- und Personalamt
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Herr Jörn Strüben
Mitarbeiter 04 - Fachbereich 1 - Haupt- und Personalamt
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04834 909233
joern.strueben[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 202 // 2. OG
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Fachbereich 1 - Fachdienst Haupt- und Personalamt
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
Frau Michelle Gay
Mitarbeiter Fachbereich 1 - Fachdienst Haupt- und Personalamt
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04834 909245
michelle.gay[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 203 // 2. OG
Frau Michelle Gay
Mitarbeiter Fachbereich 1 - Fachdienst Haupt- und Personalamt
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04834 909245
michelle.gay[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 203 // 2. OG
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







