Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.
Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
- Baustatik: Prüfingenieurin / Prüfingenieur - Anerkennung
- Eintragung in die Handwerksrolleâ¯beantragen
- Fortführung des Gewerbes bei Untersagung wegen Unzuverlässlichkeit durch einen Stellvertreter beantragen
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Fachbereich 3 - Fachdienst Allgemeines Ordnungsrecht
Frau Bettina Jochims
Mitarbeiter Fachbereich 3 - Fachdienst Allgemeines Ordnungsrecht
Kontakt herunterladen
04834 909252
standesamt[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 005 // EG
Frau Bettina Jochims
Mitarbeiter Fachbereich 3 - Fachdienst Allgemeines Ordnungsrecht
Kontakt herunterladen
04834 909252
standesamt[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 005 // EG
Kreis Dithmarschen
Stettiner Straße 30
25746 Heide
+49 481 97-0
+49 481 97-1499
info[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de
Montag bis Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







