Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Beratung über und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb anmelden
- Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung
- Nachträgliche Aufnahme, Ãnderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragenâ¯
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
ordnungsamt[at]amt-buesum-wesselburen.de
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:00 Uhr
Herr Christian Werwoll
Mitarbeiter Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Kontakt herunterladen
04834 7978300
c.werwoll[at]amt-bw.de
Zimmer:
Zimmer 003 // EG
Herr Christian Werwoll
Mitarbeiter Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
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04834 7978300
c.werwoll[at]amt-bw.de
Zimmer:
Zimmer 003 // EG
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







