Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen
- Registrierung von Personen beantragen, die Rentenberatung als Rechtsdienstleistung anbieten
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Unternehmensbeteiligungsgesellschaft: Anerkennung
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
Ansprechpartner
06 - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
ordnungsamt[at]amt-buesum-wesselburen.de
Herr Christian Werwoll
Mitarbeiter 06 - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Kontakt herunterladen
04834 909213
christian.werwoll[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 003 // EG
Herr Christian Werwoll
Mitarbeiter 06 - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
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04834 909213
christian.werwoll[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 003 // EG
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein