Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition
- Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen
- Seilbahnbetrieb: Genehmigung
- Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb
- Wirtschaftsakteur von Medizinprodukten und/oder In-vitro-Diagnostika registrieren
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
ordnungsamt[at]amt-buesum-wesselburen.de
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:00 Uhr
Herr Christian Werwoll
Mitarbeiter Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Kontakt herunterladen
04834 909213
christian.werwoll[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 003 // EG
Herr Christian Werwoll
Mitarbeiter Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
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04834 909213
christian.werwoll[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 003 // EG
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







