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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Sporthalle oder Sportplatz nutzen

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner

Fachbereich 1 - Fachdienst Haupt- und Personalamt

Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum

Herr Thomas Strüben

Mitarbeiter Fachbereich 1 - Fachdienst Haupt- und Personalamt

Herr Thomas Strüben

Mitarbeiter Fachbereich 1 - Fachdienst Haupt- und Personalamt

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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