Veränderungssperren
Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:
- bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
- Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Fachbereich 4 - Fachdienst allgemeine Bauverwaltung
Am Markt 2
25764 Wesselburen
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Frau Svenja Schettiger
Mitarbeiter Fachbereich 4 - Fachdienst allgemeine Bauverwaltung
Kontakt herunterladen
04834 909274
svenja.schettiger[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 7 // EG
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







