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Veränderungssperren

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:

  • bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
  • Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 


Ansprechpartner

Fachbereich 4 - Fachdienst allgemeine Bauverwaltung

Am Markt 2
25764 Wesselburen

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Frau Svenja Schettiger

Mitarbeiter Fachbereich 4 - Fachdienst allgemeine Bauverwaltung

Frau Svenja Schettiger

Mitarbeiter Fachbereich 4 - Fachdienst allgemeine Bauverwaltung

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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