Veränderungssperren
Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Fachbereich 4 - Fachdienst allgemeine Bauverwaltung
Am Markt 2
25764 Wesselburen
Frau Svenja Schettiger
Mitarbeiter Fachbereich 4 - Fachdienst allgemeine Bauverwaltung
Kontakt herunterladen
04834 909274
svenja.schettiger[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 7 // EG
Frau Svenja Schettiger
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svenja.schettiger[at]amt-buesum-wesselburen.de
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein