Winterdienst
Winterdienst
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
ordnungsamt[at]amt-buesum-wesselburen.de
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:00 Uhr
Herr Christian Werwoll
Mitarbeiter Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Kontakt herunterladen
04834 909213
christian.werwoll[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 003 // EG
Herr Christian Werwoll
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christian.werwoll[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 003 // EG
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







