Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Um gesetzlich Versicherte zu versorgen, muss ein Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse geschlossen werden.
Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherungsgesetz) sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige:
- unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden,
- ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.
Wenn Sie eine eine stationäre Pflegeeinrichtung betreiben wollen, müssen Sie dies auch bei der Wohnpflegeaufsicht anzeigen.
- An die Pflegekasse, wenn ein Versorgungsvertrag geschlossen werden soll.
- An die Kreise oder kreisfreien Städte, wenn die Heimaufsicht betroffen ist.
- Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten,
- Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen,
- Ihre Pflegeeinrichtung muss
- wirtschaftlich arbeiten,
- unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
- geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
- in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.
Die erforderlichen Unterlagen zur Anzeige des Betriebs einer stationären Pflegeeinrichtung bei der Wohnpflegeaufsicht sind in den §§ 12 - 15 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) geregelt.
Die Voraussetzungen für einen Versorgungsvertrag können Sie bei der zuständigen Pflegekasse erfragen.
- Baustatik: Prüfingenieurin / Prüfingenieur - Anerkennung
- Genehmigung zur Einfuhr von Tieren und Waren aus anderen EU-Staaten beantragen
- Inbetriebnahme eines Krematoriums anzeigen
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen
Stettiner Straße 30
25746 Heide
+49 481 97-0
+49 481 97-1499
info[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de
Montag bis Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 101 - Gesundheit
Esmarchstraße 50
25746 Heide
04 81 / 97 - 49 00
04 81 / 97 - 49 31
gesundheitsschutz[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







