Fundsachen melden und Nachfrage stellen
Fundsachen melden und Nachfrage stellen
Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft
- Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger nicht namentlich melden
- Straßenreinigung
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
04836 990-0
04836 990-40
info[at]amt-eider.de
amt-eider.de/
Montag 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Kerstin Rönn
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt
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04836 990-47
0431 98866169-47
kerstin.roenn[at]amt-eider.de
Zimmer:
3
Frau Birgit Ungethüm
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt
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04836 990-49
birgit.ungethuem[at]amt-eider.de
Zimmer:
2
Frau Kerstin Rönn
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Zimmer:
3
Frau Birgit Ungethüm
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birgit.ungethuem[at]amt-eider.de
Zimmer:
2
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein