Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Wer Leitungen, z.B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für
- Strom,
- Gas,
- Fernwärme,
- Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,
die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.
Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.
Anträge sind formlos zu stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
- Bescheinigung in Steuersachen beim Finanzamt beantragen
- Chemikalien: Bescheinigung über die Einhaltung der guten Laborpraxis (GLP)
- Erlaubnis zur Errichtung einer Börse beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum außerhalb von Ortschaften beantragen
- Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
04836 990-0
04836 990-40
info[at]amt-eider.de
amt-eider.de/
Montag 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







