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Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Ortsauswahl
25794 Dörpling


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.


Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0   |   Fax: 04836 990-40
E-Mail: info[at]amt-eider.de
Web: amt-eider.de/


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 14:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt)

Frau Romana LorenzenIcon Vcard

Tel: 04836 990-37   |   Fax: 0431 98866169-37
E-Mail: romana.lorenzen[at]amt-eider.de
|   Zimmer: 4  


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