Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie anschließend Ihren Familienstand im Melderegister ändern lassen.
Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.
Kurztext
Änderung des Familienstands im Melderegister nach einer Eheschließung im Ausland
Antragstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen notwendig
Voraussetzungen:
Mindestens eine Person in Deutschland gemeldet
Rechtsgültige Eheschließung im Ausland
Anerkennung der Ehe nach deutschem Recht
Benötigte Unterlagen:
Nachweis der Ehe: Heiratsurkunde oder rechtskräftiger Beschluss (Original oder beglaubigte Kopie)
Identitätsnachweis
Falls Unterlagen nicht auf Deutsch: Offizielle Übersetzung erforderlich
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.
Voraussetzungen
Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.
Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.
Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)
Identitätsnachweis
Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde
Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
§ 3 Abs. 1 Nr. 14 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 6 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
- Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannte Personen oder als Flüchtling anerkannte Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt
Teichstraße 1
25782 Tellingstedt
04836 990-0
04836 990-40
info[at]amt-eider.de
amt-eider.de/
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Sonja Burger
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt
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04836 990-88
0431 98866169-88
sonja.burger[at]amt-eider.de
Zimmer:
2
Frau Heike Rühmann
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt
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heike.ruehmann[at]amt-eider.de
Zimmer:
1
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







