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Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen beziehungsweise übernommen werden.


Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen beziehungsweise übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen beziehungsweise übernommen.

 

Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.

 

Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.

 

Keine

 

Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

 

Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

 

Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Wohngeld

Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0   |   Fax: 04836 990-40
E-Mail: info[at]amt-eider.de
Web: amt-eider.de/


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 14:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Wohngeld)

Frau Sonja FalknerIcon Vcard

Tel: 04836 990-42   |   Fax: 0431 98866169-42
E-Mail: sonja.falkner[at]amt-eider.de
|   Zimmer: 8  

Mitarbeiter (Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Wohngeld)

Frau Petra FrahmIcon Vcard

Tel: 04836 990-43   |   Fax: 04836 98866169-43
E-Mail: petra.frahm[at]amt-eider.de
|   Zimmer: 6  


Kreis Dithmarschen - Fachdienst 121 - Wirtschaftliche Jugendhilfe

Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: 0481 97-0   |   Fax: 0481 97-1499
E-Mail: fd-wirtschaftliche-jugendhilfe[at]dithmarschen.de
Web: www.dithmarschen.de/


Öffnungszeiten:

Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr

Mitarbeiter (Kreis Dithmarschen - Fachdienst 121 - Wirtschaftliche Jugendhilfe)

Frau Nina BrehmerIcon Vcard

Sachgebiet KiTa-Referat: Kindertagespflege

Tel: 0481/97-1220  
E-Mail: nina.brehmer[at]dithmarschen.de

Mitarbeiter (Kreis Dithmarschen - Fachdienst 121 - Wirtschaftliche Jugendhilfe)

Frau Jenny HansenIcon Vcard

Sachgebiet KiTa-Referat / Sozialstaffel-Fachaufsicht

Tel: 0481 /97 1301  
E-Mail: jenny.hansen[at]dithmarschen.de

Mitarbeiter (Kreis Dithmarschen - Fachdienst 121 - Wirtschaftliche Jugendhilfe)

Frau Hanna NottelmannIcon Vcard

Sachgebiet KiTa-Referat: Kindertagespflege

Tel: 0481/97-1555  
E-Mail: hanna.nottelmann[at]dithmarschen.de


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