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Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen

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25794 Dörpling


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Bei Verlust Ihres Fischereischeins können Sie sich diesen bei der zuständigen Behörde neu ausstellen lassen.


Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres Scheines können Sie sich einen neuen ausstellen lassen.

Kurztext

  • Bei Verlust des Fischereischeins kann auf Antrag ein neuer Fischereischein ausgestellt werden.
  • Zuständig für Angler*innen ist die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt).
  • Für Berufsfischer*innen ist eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) die Ansprechstelle.

 

  • Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler oder Anglerin einen Fischereischein beantragen wollen.
  • Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein, wenn Sie Berufsfischerin oder Berufsfischersind.

 

  • Sie sind bereits Inhaberin oder Inhaber eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.
  • Es sprechen keine rechtlichen Gründe dafür, eine Ausstellung nicht zu gewähren, wie zum Beispiel durch Fischwilderei, Verstoße gegen fischereirechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei.
  • Sie haben erfolgreich eine Fischereischeinprüfung absolviert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

  • Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer; bei Umzug: Fischereischein oder Prüfungszeugnis des anderen Bundeslandes,
  • Lichtbild (nach Vollendung des 16. Lebensjahres),
  • Personalausweis.

 

Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt

Teichstraße 1
25782 Tellingstedt
Tel: 04836 990-0   |   Fax: 04836 990-40
E-Mail: info[at]amt-eider.de
Web: amt-eider.de/


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt)

Frau Sonja BurgerIcon Vcard

Tel: 04836 990-88   |   Fax: 0431 98866169-88
E-Mail: sonja.burger[at]amt-eider.de
|   Zimmer: 2  

Mitarbeiter (Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Tellingstedt)

Frau Heike RühmannIcon Vcard

Tel: 04836 990-44   |   Fax: 0431 98866169-44
E-Mail: heike.ruehmann[at]amt-eider.de
|   Zimmer: 1  


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