Information über Fahrerlaubnisklassen erhalten
Information über Fahrerlaubnisklassen erhalten
Wenn Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.
Es gibt verschiedene Fahrerlaubnisklassen.
Diese regeln, welche Fahrzeuge Sie fahren dürfen.
Die Fahrerlaubnisklassen werden wie folgt unterteilt:
- Klasse AM (Moped)
- Klasse A1 (leichtes Motorrad bis 11 kW Leistung)
- Klasse A2 (stärkeres Motorrad bis 35 kW Leistung)
- Klasse A (alle Motorräder)
- Klasse B (Auto)
- Klasse BE (Auto mit Anhänger)
- Klasse C1 (kleiner LKW bis 7,5 Tonnen)
- Klasse C1E (kleiner LKW mit Anhänger)
- Klasse C (großer LKW über 7,5 Tonnen)
- Klasse CE (großer LKW mit Anhänger ohne Grenze)
- Klasse D1 (kleiner Bus bis 8 Meter)
- Klasse D1E (kleiner Bus mit Anhänger)
- Klasse D (großer Bus über 8 Meter)
- Klasse DE (großer Bus mit Anhänger ohne Grenze)
- Klasse L (kleiner Traktor bis 40 km/h)
- Klasse T (großer Traktor bis 60 km/h)
Eine Fahrerlaubnis wird durch einen Führerschein nachgewiesen.
Für jede Fahrerlaubnisklasse gelten andere Voraussetzungen und Anforderungen.
Kurztext
- Fahrerlaubnis ist durch Führerschein nachzuweisen
- Fahrerlaubnisklassen werden unterteilt in:
- Klasse AM (Moped)
- Klasse A1 (leichtes Motorrad bis 11 kW Leistung)
- Klasse A2 (stärkeres Motorrad bis 35 kW Leistung)
- Klasse A (alle Motorräder)
- Klasse B (Auto)
- Klasse BE (Auto mit Anhänger)
- Klasse C1 (kleiner LKW bis 7,5 Tonnen)
- Klasse C1E (kleiner LKW mit Anhänger)
- Klasse C (großer LKW über 7,5 Tonnen)
- Klasse CE (großer LKW mit Anhänger ohne Grenze)
- Klasse D1 (kleiner Bus bis 8 Meter)
- Klasse D1E (kleiner Bus mit Anhänger)
- Klasse D (großer Bus über 8 Meter)
- Klasse DE (großer Bus mit Anhänger ohne Grenze)
- Klasse L (kleiner Traktor bis 40 km/h)
- Klasse T (großer Traktor bis 60 km/h)
- Voraussetzungen und Anforderungen unterscheiden sich in jeder Fahrerlaubnisklasse
Fahrerlaubnisbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).
Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union (EU) umschreiben beantragen
- Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen
Stettiner Straße 30
25746 Heide
+49 481 97-0
+49 481 97-1499
info[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de
Montag bis Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 212 - Führerscheinstelle
Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-2050
0481 97-1435
fahrerlaubnisbehoerde[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







