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Schulpsychologischer Dienst

Der Schulpsychologische Dienst unterstützt, berät und vermittelt bei Problemen, die in der Schule auftreten.

Der schulpsychologische Dienst

In Schleswig-Holstein gibt es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine schulpsychologische Beratungsstelle. Der schulpsychologische Dienst arbeitet auf der Grundlage eines landesweiten Konzeptes, welches die verbindliche Arbeitsgrundlage darstellt (2024_Konzept schulpsychologischer Dienst).

Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:

  • Schulpsychologische Beratung: Eine schulpsychologische Beratung kann von allen an Schule Beteiligten (in Schule Tätige, Eltern, Schülerinnen und Schüler) bei schulbezogenen Problemen in Anspruch genommen werden.
  • Supervision und Coaching: Als berufsbegleitende Reflexion stehen zur Unterstützung und professionellen Weiterentwicklung der in Schule Tätigen Supervision und Coaching zur Verfügung.
  • Lehrkräftefortbildungen: Der schulpsychologische Dienst bietet Lehrkräftefortbildungen zu Themen aus seinem Aufgaben- und Methodenspektrum an. Die Ausschreibung erfolgt über Formix (formix).
  • Unterstützung von Schulen in der Krisennachsorge: In schulischen Krisenfällen unterstützen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen die Schulleitung beziehungsweise das schulische Krisenteam im Krisenmanagement (Nachsorge) und die in Schule Tätigen sowie die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung und Stabilisierung. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen als Berufspsychologen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und sind ausschließlich beratend tätig. Alle potenziellen Klientinnen und Klienten wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis und setzt das Einverständnis der Beteiligten voraus. Die Angebote sind unentgeltlich. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und kooperieren bei Bedarf und unter Berücksichtigung der Schweigepflicht sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit anderen Beratungsdiensten.

Kurztext

  • Schulpsychologische Beratung Angebot
  • Der schulpsychologische Dienst unterstützt alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen.
  • Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und kooperieren bei Bedarf und unter Beachtung der Schweigepflicht sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit anderen Beratungsdiensten.
  • Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:
    • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
    • Superversion und Coaching für in Schule Tätige,
    • Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen,
    • Lehrkräftefortbildung und
    • Netzwerkarbeit.
  • zuständig: die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises oder der kreisfreien Stadt

 

Es ist die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt zuständig, in der die Schule liegt, an der Sie tätig sind beziehungsweise die die Schülerin/der Schüler (ihre Tochter/ihr Sohn) besucht.

Anschriften der Schulpsychologischen Beratungsstellen in Schleswig-Holstein

 

Es gibt keine Fristen.

 

Für die Klientinnen und Klienten fallen keine Gebühren an. Die Kosten werden vom Land und dem Träger, der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise dem jeweiligen Kreis, getragen.

 

Schulgesetz (SchulG)

Aufgaben des schulpsychologischen Dienstes § 132 SchulG, Landesnorm Schleswig-Holstein

Träger des schulpsychologischen Dienstes § 133 SchulG, Landesnorm Schleswig-Holstein

Schulgesetz (SchulG)

 


Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 101 - Gesundheit

Esmarchstraße 50
25746 Heide
04 81 / 97 - 49 00
04 81 / 97 - 49 31
gesundheitsschutz[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/

Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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