Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Direkt online beantragen:
Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragenBitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Als Person oder Gesellschaft mit der Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen anmelden
- Ausübungsberechtigung für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk beantragen
- Fluglehrer / Fluglehrerin - Erlaubnis
- Tiere: Schlachten - Erlaubnis
- Wägerin / Wäger für öffentliche Wägungen: Öffentliche Bestellung
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel:
04836 990-0
|
Fax:
04836 990-40
E-Mail:
info[at]amt-eider.de
Web:
amt-eider.de/
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt)
Tel:
04836 990-49
E-Mail:
lara.bernhardt[at]amt-eider.de
|
Zimmer:
1
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr