Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Anträge können formlos gestellt werden.
- Bevölkerung / Bevölkerungsentwicklung
- Kommunale Räte zur Kriminalitätsverhütung
- Rechnungen elektronisch über E-Rechnungseingangsplattform des Landes übermitteln
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
- Änderung des Familiennamens aus wichtigen Gründen beantragen
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Schulen & Kindertagesstätten
Mühlenstraße 18
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
04836 990-0
04836 990-40
info[at]amt-eider.de
amt-eider.de/
Montag 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







