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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Sporthalle oder Sportplatz nutzen

Ortsauswahl
25794 Dörpling


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 

Ansprechpartner

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Schulen & Kindertagesstätten

Mühlenstraße 18
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Tel: 04836 990-0   |   Fax: 04836 990-40
E-Mail: info[at]amt-eider.de
Web: amt-eider.de/


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 14:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Schulen & Kindertagesstätten)

Frau Ute Peters-SinoradzkiIcon Vcard

Tel: 04836 990-955   |   Fax: 0431 98866169-955
E-Mail: ute.peters-sinoradzki[at]amt-eider.de
|   Zimmer: 3  


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