Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen
Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen
Wer einen Dienstführerschein besitzt, kann diesen umschreiben lassen.
Wenn Sie einen Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen, können Sie diesen in eine zivile, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
Kreise oder kreisfreien Städte (Fahrerlaubnisbehörde)
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- ziviler Führerschein (falls vorhanden).
Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind gegebenenfalls einzelfallabhängig zusätzlich folgende Unterlagen notwendig - für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Gutachten eines Augenarztes,
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung,
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Regionale Hinweise
Für den Kreis Dithmarschen gelten folgende regionale Hinweise:
Das Mitbringen einer Meldebescheinigung ist nicht notwendig.
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
- Fahrlehrerlaubnis beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)/Europäischen Union (EU) beantragen
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen
Stettiner Straße 30
25746 Heide
+49 481 97-0
+49 481 97-1499
info[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de
Montag bis Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 212 - Führerscheinstelle
Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-2050
0481 97-1435
fahrerlaubnisbehoerde[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







