Veränderungssperren
Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:
- bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
- Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Schiedsverfahren beantragen
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bauleitplanung
Mühlenstraße 18
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
04836 990-0
04836 990-40
info[at]amt-eider.de
amt-eider.de/
Montag 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Herr Hans Maaßen
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bauleitplanung
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04836 990-19
0431 98866169-19
hans.maassen[at]amt-eider.de
Zimmer:
6
Frau Ulrike Warda
Mitarbeiter Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bauleitplanung
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04836 990-967
ulrike.warda[at]amt-eider.de
Zimmer:
7
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7
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







