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Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).

 

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

 


Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall

Stettiner Straße 30
25746 Heide
04 81 / 97 - 13 17
04 81 / 97 - 15 87
fd-wasser-boden-abfall[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/

Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr

Herr Bernd Büsch

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall

Frau Meike Niehuus

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall

Herr Bernd Büsch

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall

Frau Meike Niehuus

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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