Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Anerkennung von Schulungsveranstaltern für Gefahrgutbeauftragte
- Ersterteilung der Bergbauerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel:
04 81 / 97 - 13 17
|
Fax:
04 81 / 97 - 15 87
E-Mail:
fd-wasser-boden-abfall[at]dithmarschen.de
Web:
www.dithmarschen.de/
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Mitarbeiter (Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall)
Tel:
0481 /97 1444
E-Mail:
bernd.buesch[at]dithmarschen.de
Mitarbeiter (Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall)
Technik
Tel:
0481 /97 1410
E-Mail:
meike.niehuus[at]dithmarschen.de