Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Wer zur Restaurierung / Instandghaltung bestimmte (verbotene) Farben und Lacke kaufen oder verkaufen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
- Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes beantragen
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
- Walderzeugnisse: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein