Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis

Wer zur Restaurierung / Instandghaltung bestimmte (verbotene) Farben und Lacke kaufen oder verkaufen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Auszeichnungen & Mitgliedschaften

Kontakt

Öffnungszeiten