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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Errichtung eines Tiergeheges anzeigen

Wer Tiergehege errichten, betreiben oder wesentlich verändern möchte, benötigt eine Genehmigung.

Als Tiergehege gelten ortsfeste Anlagen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden, in denen Tiere wild lebender Arten in Gefangenschaft gehalten werden.
Die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Genehmigung. Diese wird für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber erteilt und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.

Keiner Genehmigung bedürfen Tiergehege,

  • die unter staatlicher Aufsicht stehen,
  • die nur für kurze Zeit aufgestellt werden oder eine Fläche von nicht mehr als 50 m² beanspruchen,
  • in denen nur eine geringe Anzahl an Tieren oder Tiere mit geringen Anforderungen an ihre Haltung gehalten werden oder in denen höchsten zwei Greifvögel der Arten Habicht, Steinadler und Wanderfalke gehalten werden und der Halter Inhaber eines gültigen Falknerscheins ist.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörde).

 

Für die Genehmigung der Einrichtung, Änderung oder des Betriebes von Tiergehegen fallen Gebühren zwischen 10,00 und 2.560,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

  • Planunterlagen,
  • Sachkundenachweis.

 

In einigen Fällen ist ein förmlicher Antrag notwendig. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.

 


Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen

Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-1499
info[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/

Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-1580
fd-bau-naturschutz-und-regionalentwicklung[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/

Frau Claudia Johannsen

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Herr Michael Schöne

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen

Kontakt herunterladen
0481 / 97 1367
michael.schoene[at]dithmarschen.de

Frau Claudia Johannsen

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Herr Michael Schöne

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Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen

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0481 / 97 1367
michael.schoene[at]dithmarschen.de

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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