Gewerbelegitimationskarte
Gewerbelegitimationskarte
Wer im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung tätig wird, kann eine Gewerbelegitimationskarte beantragen.
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte erteilt werden.
Für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf der Gewerbelegitimationskarte gelten die Regelungen der Reisegewerbekarte.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder in der der Betrieb seinen Sitz hat/haben wird.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Gewerbelegitimationskarte über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Die Gebühr für die Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte beträgt 35,00 .
Für den Antrag der Gewerbelegitimationskarte ist der durch die Bundesdruckerei bereitgestellte Vordruck zur Gewerbelegitimationskarte zu verwenden. Dieser entspricht dem in den zwischenstaatlichen Verträgen vorgesehen Muster. Unterlagen sind:
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.
- Als Person oder Gesellschaft mit der Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen anmelden
- Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen
- Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk anmelden
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Zulassung
- Waffentransport: Erlaubnis
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein